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Beitragsordnung

(gültig seit 1.1.2007)

Beitragssätze    

Kinder/ Jugendliche bis zum vollendeten 18.Lebensjahr jährlich 81,00 Euro
Erwachsene über 18 Jahre jährlich 126,00 Euro
Erwachsene ermäßigt jährlich 81,00 Euro
Familienbeitrag (Ehepaar u. uneingeschränkte Anzahl von Kindern unter 18 Jahre) jährlich 207,00 Euro


Aufnahmegebühr

 
Kinder/ Jugendliche bis 18 Jahre 6,75 Euro
Erwachsene 10,50 Euro
Familien 17,25 Euro


Beitragsermäßigung    


Beitragsermäßigungen, Stundung und Erlaß von Beiträgen (außer Angeln) regelt die Satzung des Vereines im § 9, Pkt.(4), sowie der Beschluß der Mitgliederversammlung vom 8.3.97. Der Entscheidungsvorschlag obliegt der jeweiligen Sektion.


Beitragseinzug    

Der Jahresbeitrag, ausgenommen Angeln, wird halbjährlich auschließlich mittels Lastschrifteinzug Anfang Februar und Anfang Juli des jeweiligen Kalenderjahres im Voraus erhoben. Die Sektion Angeln kassiert den Jahresbeitrag zur Mitgliederversammlung am Jahresende für das Folgejahr im voraus.


Beitragspflicht    

Die Beitragspflicht beginnt mit dem Eintrittsdatum. Mit der Abgabe des Aufnahmeantrages ist die Teilnahme am Lastschriftverfahren zu bestätigen. Die Beitragspflicht endet mit dem 30.06. oder 31.12. des Jahres, in welchem bis zum  20.6. bzw. 20.12. die schriftliche Austrittserklärung, der Vereinsausweis sowie die evtl. beantragte Parkplatzkarte in der Geschäftsstelle vorliegen und alle über die Sektionen erhaltenen Materialien abgegeben wurden.

Andere Abmeldungen (telefonisch, mündlich) haben keine Gültigkeit.