Lt. Sächsischer Corona-Schutz-Verordnung vom 04.05.2020, gültig bis 20.05.2020, § 5 (1) Pkt. 1 bleiben Innensportstätten weiterhin geschlossen.
Erlaubt ist die Öffnung von Außensportstätten lt. § 5 (2) Pkt. 11 unter Einhaltung der Abstandsregeln und Beachtung vorgegebener Hygienevorschriften (siehe Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgeseztes vom 04.05.2020, II. Pkt. 12).
Anfragen auf Nutzung nimmt die Geschäftsstelle unter Tel. 0371/415160 oder per E-Mail (