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Außensportstätten dürfen wieder genutzt werden

Lt. Sächsischer Corona-Schutz-Verordnung vom 04.05.2020, gültig bis 20.05.2020, § 5 (1) Pkt. 1 bleiben Innensportstätten weiterhin geschlossen.

Erlaubt ist die Öffnung von Außensportstätten lt. § 5 (2) Pkt. 11 unter Einhaltung der Abstandsregeln und Beachtung vorgegebener Hygienevorschriften (siehe Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgeseztes vom 04.05.2020, II. Pkt. 12).

Anfragen auf Nutzung nimmt die Geschäftsstelle unter Tel. 0371/415160 oder per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) entgegen.

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